Mit den gesetzlichen Maßnahmen rund um die Corona-Pandemie war damit im März 2020 (erst einmal) Schluss. Nach dem derzeitig geltenden Hygiene-Plan sind solche durchmischten Gruppen in einem Raum nicht zulässig, allerdings können im Land Brandenburg Schülerinnen und Schüler, die einen spezifischen Förderbedarf haben, außerunterrichtlich beschult werden.
„Diese Möglichkeit nutzen wir, um im kleinen Kreis und mit entsprechendem Abstand unter Einhaltung aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen miteinander arbeiten zu können“, freut sich Kunstlehrerin Michaela Nürnberg. Und immer noch macht hier jeder (inhaltlich), was er will. Und so soll es ein.